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AGB

Unsere AGB's

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der Firma Lummerstorfer Manfred

I. ALLGEMEINES/GELTUNGSBEREICH:

1. Sämtliche Lieferung, Leistungen und Angebote der Firma Lummerstorfer erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden mit der Firma Lummerstorfer abgeschlossenen Vertrages und gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden/werden. Abweichende Vereinbarungen haben nur dann eine Gültigkeit, wenn sie schriftlich erfolgen und diese Vereinbarung von der Geschäftsführung der Firma Lummerstorfer unterfertigt ist.

2. Sämtliche Angebote der Firma Lummerstorfer verstehen sich stets frei bleibend. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn diese von der Firma Lummerstorfer schriftlich bestätigt werden (Auftragsbestätigung). Weicht die schriftliche Bestätigung von der Bestellung ab, so kommt der Vertrag mit dem Inhalt der Auftragsbestätigung zu Stande kommt. Schriftlichkeit bedeutet auch im Sinne dieser Verkaufs- u. Lieferbedingungen, wenn sie per E-Mail an den Vertragspartner (in der Folge VP bezeichnet) geschickt werden. Umgekehrt gelten auch Erklärungen des VP, die per E-Mail an die Firma Lummerstorfer geschickt werden, als „schriftlich“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen.

3. die Firma Lummerstorfer übernimmt für etwaige Abweichungen von Prospekten sowie für allfällige Druckfehler keinerlei Gewähr.

II. LIEFERUNGEN:

1. Wenn nicht ausdrücklich verbindlich fixe Lieferzeiten zugesagt wurden, gelten angegebene Lieferzeiten nur annähernd. Fix vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedenfalls nicht vor Auftragsklarheit bzw. Klärung von Ausführungsvarianten. Soweit vereinbart beginnen Lieferfristen erst nach Eingang von vereinbarten Anzahlungen auf dem Konto der Firma Lummerstorfer. Höhere Gewalt, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörung, von der Firma Lummerstorfer nicht zu vertretene Nichtbelieferung durch Zulieferer, etc. verlängern die Lieferzeit für die Dauer der Behinderung. Die Firma Lummerstorfer kommt ihrer Lieferverpflichtung dadurch nach, dass die Ware einem Spediteur, Frachtführer oder einer sonst zur Zustellung bestimmten Person übergeben wird. Damit geht die Haftung für Gefahr und Zufall auf den VP über. Gleiches gilt mit der Übergabe der Ware auf dem Firmengelände der Firma Lummerstorfer bei Abholung durch den Kunden oder ein von ihm angewiesener / beauftragter Dritter.

2. Die Lieferpflicht der Firma Lummerstorfer ruht, solange der VP mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist. Sollte die Kreditwürdigkeit des VP durch eine ungünstige Auskunft in Frage gestellt werden, ist die Firma Lummerstorfer berechtigt vor der Lieferung eine angemessene Sicherung nach eigenem Ermessen – insbesondere durch Vorauszahlung, Bürgschaft oder Bankgarantie – zu fordern. Wird die Sicherung vom VP nicht fristgerecht erbracht, ist die Firma Lummerstorfer berechtigt ohne weitere Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Für den Fall des Rücktritts hat die Firma Lummerstorfer die Wahl vom Vertragspartner pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von 30 % des Bruttorechnungsbetrages oder einen Ersatz des tatsächlichen entstandenen Schadens zu begehren. Gleiches gilt für den Fall, dass der VP einen Vertrag ohne Berechtigung storniert. Allenfalls schon angefallenen Kosten für die Materialbeschaffung sind jedenfalls von Seiten des Vertragspartners zu ersetzen.

III. KOSTENVORANSCHLAG, UNTERLAGEN, PLÄNE:

1. Für einen Kostenvoranschlag ist ein angemessenes Entgelt zu entrichten. Ein für den Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben und berücksichtigt, wenn auf Grund dieses Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird. Für die Richtigkeit eines Kostenvoranschlages wird keine Gewähr übernommen; er ist daher unverbindlich.

2. Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen sowie Prospekte, Kataloge und Muster und ähnliche Unterlagen bleiben ausschließlich geistiges Eigentum der Firma Lummerstorfer. Jede Verwendung, insbesondere Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung, etc. bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Firma Lummerstorfer.

IV. EIGENTUMSVORBEHALT:

1. Die von der Firma Lummerstorfer gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung in ihrem Eigentum. Der VP darf bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware bei sonstigem Schadenersatz nicht verfügen, darf sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen bzw. sonst wie darüber verfügen. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer werden vom VP in den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an die Firma Lummerstorfer abgetreten.

2. Bei Pfändung der Vorbehaltsware oder sonstigen Eingriff in das Eigentumsrecht der Firma Lummerstorfer ist diese von Seiten des VP sofort zu benachrichtigen. Die Kosten der notwendigen Intervention zur Sicherung bzw. Rettung des Eigentums der Firma Lummerstorfer sind vom VP zu tragen. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch die Firma Lummerstorfer liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dies ausdrücklich erklärt wird. Im Falle des Zuwiderhandelns des Vertragspartners, insbesondere wenn er die Ware trotz Eigentumsvorbehalt veräußert, verpfändet oder sonst wie darüber verfügt wird schon jetzt jeglicher daraus resultierender Anspruch vom Vertragspartner an die Firma Lummerstorfer abgetreten, insbesondere ist in diesem Fall die Firma Lummerstorfer berechtigt, direkt von dritter Seite (Kunden des Vertragspartner) die Bezahlung der Ware zu fordern.

V. PREISE, ZAHLUNGEN, AUFRECHNUNGSVERBOT:

1. Die Preisbildung erfolgt zu der am Tag der Vereinbarung gültigen Preislisten der Firma Lummerstorfer bzw. der Zulieferer ausschließlich in Euro inkl. Mehrwertsteuer in der gesetzlichen Höhe. Das Entgelt versteht sich ab Standort 4191 Vorderweißenbach. Im Falle des Zahlungsverzuges ist die Firma Lummerstorfer berechtigt vom Vertragspartner die Kosten des Mahnaufwandes, den zusätzlich anfallenden Kostenführungs- bzw. Evidenzhaltungsaufwand und die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlichen Mahn- und Inkassospesen der von ihm eingeschalteten Inkassoinstitute und/oder Rechtsanwälte zu verlangen. Die Mahn- und Inkassospesen des eingesetzten Inkassoinstitutes richten sich nach den für Inkassoinstitute geltenden gesetzlichen Berechnungssätze, die Mahn- und Inkassospesen der Rechtsanwälte richten sich nach dem Rechtsanwaltstarif. Im Falle des Zahlungsverzuges ist die Firma Lummerstorfer zu dem berechtigt, jeweils gerechnet ab den auf die Fälligkeit folgenden Tag, Verzugszinsen von jeweils 12 % per anno (1 % pro Monat) zu verlangen.

2. Sofern nicht gesondert etwas anderes vereinbart wird sind sämtliche Rechnungen sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig und zu bezahlen.

3. Ein Aufrechnungsrecht seitens des VP ist ausgeschlossen; es sei denn die Gegenforderung ist ausdrücklich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt. Forderungen gegen die Firma Lummerstorfer dürfen ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung derselben nicht abgetreten werden.

4. Im Übrigen ist die Firma Lummerstorfer berechtigt nach Maßgabe des Baufortschrittes Teilrechnungen zu stellen.

5. Werden der Firma Lummerstorfer nach Vertragsabschluss Umstände über mangelnde Zahlungsfähigkeit des VP bzw. dessen schlechte wirtschaftliche Lage bekannt, so ist Firma Lummerstorfer berechtigt alle erbrachten Leistungen sofort abzurechnen und fällig zu stellen sowie die Fortführung der Arbeiten/Warenlieferungen etc. von der Stellung entsprechender Sicherheiten durch den VP abhängig zu machen.

VI. FORDERUNGSABTRETUNG:

Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware von einem Händler (Zwischenhändler) bei der Firma Lummerstorfer gekauft, welcher Händler (Zwischenhändler) diese Waren für eine Leistungserbringung bei einem Endabnehmer (Kunden) benötigt, so wird schon jetzt von Seiten dieses (Zwischen)Händlers das Recht an die Firma Lummerstorfer abgetreten, die Forderung aus diesem Warenverkauf (Kaufpreis) direkt gegenüber dem Kunden (Endverbraucher) des Händlers geltend zu machen, nämlich: a. wenn der Händler (Zwischenhändler) mit seiner Zahlungsverpflichtung trotz Hinweis auf diese Forderungsabtretung 8 Tage in Verzug ist, oder b. wenn über das Vermögen des (Zwischen)händlers ein Insolvenzverfahren eröffnet wird/wurde oder die Einleitung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgewiesen wird, ohne jeglichen Hinweis und Fristsetzung.

VII. MÄNGELRÜGEN / GEWÄHRLEISTUNG:

1. Der Vertragspartner hat die Ware bei Übergabe/Übernahme augenscheinlich zu prüfen und allfällige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigten den VP weder zur Beanstandung der gesamten Lieferung noch zur Zurückbehaltung des gesamten Entgeltes. Sind nur Teile der Lieferung mangelhaft, so kann die Firma Lummerstorfer die Instandsetzung und Ersatzleistung hinsichtlich dieser Teile von der vorherigen Zahlung jenes Anteiles des Gesamtkaufpreises abhängig machen, der auf den mangelfreien Teil der Lieferung entfällt.

2. Soweit es sich um Verbrauchergeschäfte handelt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Für alle Unternehmer gilt die Mängelrügepflicht gemäß § 377 UGB, auch in den Fällen, in denen es sich um Mängel im Zusammenhang mit der Montage der Waren / Werkerbringung (Werkleistung) handelt.

3. Die Firma Lummerstorfer leistet Gewähr für eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Mangelfreiheit des Kaufgegenstandes. Werden Produkte nach Angaben des Kunden bestellt und gefertigt, erstreckt sich die Gewährleistung ausschließlich auf die Ausführung gemäß Kundenangaben.

4. Die Haftung der Firma Lummerstorfer für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, es liegt bei ihr oder dem Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Grunde.

5. Gewährleistungsansprüche können von der Firma Lummerstorfer nach ihrer Wahl in Form der Verbesserung (Reparatur), des Austausches der mangelhaften Sache oder der Preisminderung erfüllt werden. Ein Preisminderungsanspruch steht dem VP nur zu, wenn der Mangel unbehebbar und geringfügig ist. Lediglich im Falle eines unbehebbaren und nicht geringfügigen Mangels steht ein Wandlungsanspruch zu.

6. Bei ungerechtfertigten Mängelrügen hat der VP sämtliche mit der Überprüfung und Behandlung der Mängelmeldung entstandenen Spesen und Kosten zu übernehmen / zu bezahlen.

VIII. SCHADENERSATZ:

Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlung verursacht wurde. Die Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfange für Erfüllungs- und Besorgungsgehilfen seitens Firma Lummerstorfer.

IX. RECHTSWAHL, GERICHTSSTAND:

1. Für die gegenständlichen Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen der Firma Lummerstorfer und dem Vertragspartner gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss von Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Einzige Vertragssprache ist Deutsch.

2. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz der Firma Lummerstorfer in 4191 Vorderweißenbach. Gerichtstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, welches dieser Geschäftsbedingung unterliegt, ist das sachlich zuständige Gericht in 4020 Linz.

X. SALVATORISCHE KLAUSEL:

Bei Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bedingung, gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt, jedoch zulässig ist.

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